Radonmessung und Sanierungsplanung
Radon ist ein unsichtbares, radioaktives Gas, das langfristig gesundheitsschädlich sein kann. Besonders in Erd- und Kellergeschossen sowie in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten ist eine fachgerechte Messung gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen umfassende Radonuntersuchungen durch, erstellen Prüfberichte und begleiten die Sanierungsplanung für sichere Innenräume.
Messpflicht an Arbeitsplätzen
In Innenräumen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes innerhalb eines behördlich ausgewiesenen Radonvorsorgegebiets besteht Messpflicht nach §§127, 128 StrlSchG. Auch für bestimmte Tätigkeitsfelder nach Anlage 8 StrlSchG müssen Messungen durchgeführt werden.
Unsere Radon-Messmethoden
1. Passive Festkörperspurdetektoren (FKSD)
- Quantitative Messung gemäß DIN ISO 11665-4
- Langzeitmessung zur Ermittlung von Jahresmittelwerten
- Installation, Dokumentation und Abbau der Exposimeter durch uns
- Erstellung eines Prüfberichts mit Bewertung und Handlungsempfehlungen
- Rechtssichere Dokumentation für Behörden in elektronischer Form (PDF)
2. Kurzzeitmessung – Rn50-Test / Radon Sniffing
- Differenzdruckverfahren nach VDB-Richtlinie
- Aktivierung konvektiver Radon-Eintrittspfade mit definierter Unterdrucksituation
- Lokalisierung von Radon-Eintrittsstellen (Radon-Sniffing)
- Aussage über Radon-Eintrittsrate in Neubauten und Bestandsgebäuden in weniger als einem Tag
- Grundlage für gezielte Sanierungsmaßnahmen und Berechnung des Jahresmittelwerts
3. Bodengasmessungen
- Messung der Radon-Konzentration in der Bodenluft gemäß DIN EN ISO 11665-11:2020
- Ermittlung des geogenen Radonpotenzials für Neubauvorhaben
- Vermeidung von Frischluftkontamination, Thoron-Einfluss und Qualitätssicherung der Bodenluft
- Erstellung eines Prüfberichts mit Bewertung der Radonrisiken
Ihre Vorteile mit Münzenberg und Partner
- Professionelle Radonmessungen nach aktuellen Normen und Strahlenschutzgesetz
- Präzise Lokalisierung von Eintrittspfaden durch Rn50-Test und Sniffing
- Rechtssichere Dokumentation für Behörden
- Fundierte Grundlagen für Sanierungsplanung und Risikominimierung
FAQ – Radon
Wer muss Radon messen?
Messpflicht besteht in Innenräumen im Erd- oder Kellergeschoss innerhalb ausgewiesener Radonvorsorgegebiete (§§127, 128 StrlSchG) oder bei bestimmten Tätigkeiten nach Anlage 8 StrlSchG.
Wie erfolgt die Messung?
Wir verwenden passive Festkörperspurdetektoren (FKSD) für Langzeitmessungen, den Rn50-Test / Radon Sniffing zur schnellen Ortung von Eintrittspunkten sowie Bodengasmessungen, um das geogene Radonpotenzial zu bestimmen.
Wie lange dauern die Messungen?
Langzeitmessungen erfolgen über Monate bis zu einem Jahr. Der Rn50-Test liefert innerhalb eines Tages zuverlässige Ergebnisse über Radon-Eintrittsstellen und dient der Sanierungsplanung.
Welche Normen und Richtlinien werden berücksichtigt?
Messungen erfolgen nach DIN ISO 11665-4 & 11665-11, VDB-Richtlinien und den Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG).
Was passiert nach der Messung?
Sie erhalten einen Prüfbericht mit Auswertung, Bewertung der Ergebnisse, Handlungsempfehlungen und Dokumentation für die zuständige Behörde – alles in elektronischer Form (PDF).

Uwe Münzenberg
zertifizierter Sachverständiger für Baubiologie (VDB)
Sachverständigenbüro Münzenberg
Rechenberg 2, 97346 Iphofen